Egal, ob im Unternehmensbereich oder im privaten Leben: Rechtsstreitigkeiten sind oft unvermeidlich und können schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Besonders die gewerbliche Tätigkeit birgt oft Situationen, die einen Rechtsstreit unumgänglich machen. Die Kosten für Anwälte und Gerichte können ein Unternehmen schnell überfordern, insbesondere wenn sich ein Prozess über mehrere Instanzen zieht.
Jährlich befassen sich deutsche Gerichte mit rund einer Million Zivilklagen* und etwa 250.000 Verfahren vor Arbeitsgerichten. Angesichts von 1.792 Gesetzen und 2.854 Rechtsverordnungen** fällt es schwer, den Überblick zu behalten – und im Strafrecht gilt: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
Eine gute Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen umfangreichen Schutz und sichert Sie vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits ab.
* Quelle: Bundesminister der Justiz: "Erforschung der Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten“
** Quelle: Statista: Anzahl der Gesetze, Rechtsverordnungen und Einzelnormen auf Bundesebene in Deutschland in den Jahren 2010 bis 2024
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Spezial-Straf-Rechtsschutz: Ihr Schutzschild bei strafrechtlichen Vorwürfen
Selbstständige und Unternehmer tragen ein erhöhtes strafrechtliches Risiko, bei dem ein herkömmlicher Strafrechtsschutz häufig an seine Grenzen stößt und oft keinen oder nur eingeschränkten Kostenschutz bietet. Der Sorglos-Rechtsschutz für Selbstständige und Firmen umfasst daher einen Spezial-Strafrechtsschutz, der gezielte Unterstützung bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit der beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit gewährleistet.
Praxisfall 1: Abwehr einer Kündigungsschutzklage
Ausgangslage: Ein versicherter Betrieb musste aufgrund eines Rückgangs der Aufträge zwei Mitarbeiter entlassen. Die betroffenen Mitarbeiter reichten Klage beim Arbeitsgericht ein, um ihre Kündigung anzufechten.
Kostenschutz durch die Rechtsschutzversicherung: Das Arbeitsgericht entschied zugunsten des Betriebs, indem es die Rechtmäßigkeit der Kündigungen bestätigte. Trotz des positiven Urteils war der Versicherungsnehmer aufgrund einer besonderen gesetzlichen Regelung verpflichtet, die Anwaltskosten für beide Verfahren selbst zu tragen. Die entstandenen Kosten wurden von der Rechtsschutzversicherung übernommen, diese sorgte so für finanzielle Sicherheit.
Selbstständige und Firmen können optional zum Sorglos-Rechtsschutz einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für eine Vielzahl von Berufen bzw. Betriebsarten abschließen und sich so speziell gegen gerichtliche Streitigkeiten aus Verträgen mit Kunden, Lieferanten, Herstellern oder anderen Dienstleistern absichern.
Für die außergerichtliche Streitbeilegung kann die Mediation im Firmen-Vertrags-Rechtsschutz eine Hilfe sein. Diese ist bereits Bestandteil des Sorglos-Rechtsschutzes für Selbstständige und Firmen.
Praxisfall 2: nicht beglichene Rechnung
Ausgangslage: Der Betrieb Fischer, ein mittelständisches Unternehmen im Bereich Handwerksdienstleistungen, hatte für einen Kunden eine umfangreiche Installation im Wert von 6.000 Euro durchgeführt. Trotz mehrfacher Zahlungsaufforderungen beglich der Kunde die Rechnung nicht. Der Inhaber, Herr Fischer, entschloss sich, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Das Gericht gab ihm recht und bestätigte den Zahlungsanspruch. Doch es stellte sich heraus, dass der Kunde zahlungsunfähig war und die offene Rechnung nicht eingetrieben werden konnte.
Kostenschutz durch die Rechtsschutzversicherung: Dank seiner Rechtsschutzversicherung konnte Herr Fischer die Kosten für das gerichtliche Verfahren, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, abdecken. Obwohl die Forderung uneinbringlich blieb, blieb der Betrieb Fischer finanziell geschützt. Die Versicherung übernahm die gesamten Verfahrenskosten und bewahrte das Unternehmen so vor einem erheblichen finanziellen Verlust.
Guter Rechtsschutz leistet weitaus mehr als nur die Übernahme von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Ein wichtiger Punkt ist zuverlässiger Service im Leistungsfall. Schnelle Hilfe und zusätzliche Assistance-Leistungen runden guten Rechtsschutz ab.
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