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Eigentumswechsel

 

 

Gebäudeversicherung bei Eigentumswechsel

 


Eigentumswechsel - Worauf müssen Sie achten?

Wenn der Traum vom Haus bald Realität wird, stellt sich der neue Hausbesitzer viele Fragen: Ist eine Wohngebäudeversicherung in Deutschland Pflicht? Kann ich als Versicherungsnehmer vielleicht einfach die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers übernehmen? Sind Sie für die Kündigung der alten Versicherung zuständig? Um Ihnen den Start in Ihr Eigenheim zu erleichtern, finden Sie hier nützliche Tipps.


Eigentumswechsel

1. Ist eine Wohngebäudeversicherung in Deutschland Pflicht?

  • Nein! Eine Pflicht, eine Wohngebäudeversicherung in Deutschland abzuschließen, gibt es nicht. Doch eine Wohngebäudeversicherung ist für einen Hausbesitzer unverzichtbar, da sie für eine Vielzahl an möglichen Schäden am Gebäude aufkommt und damit eine essenzielle Absicherung der eigenen vier Wände darstellt.
  • Zum Beispiel kann ein Sturm das ganze Dach beschädigen, wodurch Hausbesitzer ohne Wohngebäudeversicherung den Schaden mit eigenen finanziellen Mittel begleichen müssten. Dies kann oftmals existenzbedrohend werden. Auf dem Versicherungsmarkt gibt es daher zahlreiche Unternehmen, dieverschiedene Wohngebäudeversicherungskonzepte bereitstellen.

2. Was passiert mit der bestehenden Wohngebäudeversicherung bei einem Eigentumswechsel?

  • Beim Verkauf einer Immobilie sieht das deutsche Recht vor, dass die vorhandene Wohngebäudeversicherung beim Verkauf des Gebäudes automatisch vom Veräußerer (Verkäufer) auf den Erwerber (Käufer) übergeht. Dies soll gewährleisten, dass auch Schäden während des Eigentumswechsels versichert sind und somit keine Versicherungslücke entsteht.

3. Wie und wann geht der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über?

  • Der Eigentumswechsel erfolgt mit dem Eintrag des Erwerbers in die Abteilung 1 des Grundbuches. Dies dient als Nachweis der Eigentumsverhältnisse. Mit dem Datum der Eintragung in das Grundbuch geht der bestehende Versicherungsvertrag mit seinen Rechten und Pflichten vom Veräußerer auf den Erwerber über.

 

 

Sollten Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, kündigen Sie die bestehenden Wohngebäudeversicherung erst, wenn Sie den neuen Versicherungsvertrag  vereinbart haben. Somit verhindern Sie eine Versicherungslücke.

 

 

 


Erwerber oder Veräußerer - wichtige Tipps zusammengefasst!

1.Erwerber: „Kann ich den bestehenden Vertrag kündigen und muss ich eine Frist dabei beachten?" 

  • Mit dem neuen Eintrag in das Grundbuch sind Sie automatisch Versicherungsnehmer. Sie sollten drauf achten, dass Sie dabei alle bestehen Unterlagen zu der bestehenden Wohngebäudeversicherung von dem Veräußerer ausgehändigt bekommen.
  • Sie haben innerhalb einer vierwöchigen Frist nach der Grundbucheintragung ein Sonderkündigungsrecht. Diese Frist beginnt mit der Eintragung in das Grundbuch. Erst ab diesem Zeitpunkt ist auch ein Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich. Wenn Sie innerhalb eines Monats nicht aktiv werden, erlischt Ihr Sonderkündigungsrecht und Sie müssen den bestehen Vertrag behalten. Der nächstmögliche Kündigungstermin wäre dann am Ende der Versicherungsperiode bzw. gemäß den Fristen des bestehenden Vertrages.

2. Zahlt der Erwerber oder der Veräußerer die laufende Gebäudeversicherung?

  • Hier kommt die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung zum Tragen. Der Veräußerer und der Erwerber kommen gemeinsam für die laufende Prämie auf. Wer welchen Teil des Beitrages bezahlt, ist gesetzlich nicht geregelt. Dies müssen die beiden Parteien untereinander ausmachen. Diese Einigung sollte unbedingt im Kaufvertrag festgehalten werden, damit dies in einem eventuellen Streitfall klar geregelt ist.
  • Übernimmt der Erwerber den Versicherungsvertrag, muss er im Folgejahr die Versicherungsbeiträge allein tragen. Wird die bestehende Wohngebäudeversicherung jedoch vom Erwerber gekündigt, steht allein der Veräußerer in der Pflicht. Zahlen muss er dann nur für die Zeit bis zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.


Expertentipps zu Ihrer Gebäudeversicherung bei einem Eigentumswechsel

Laden Sie sich diese und weitere Tipps direkt als PDF-Datei runter und haben Sie Ihre Checkliste immer dabei. Als besonderes Highlight finden Sie dort noch ein paar zusätzliche Expertentipps.


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