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Erweiterte Leistungen in der Praxis- und Immobilienfinanzierung

 

Schnell, einfach und unkompliziert – ganz ohne Befristung

Praxis- und Immobilienabsicherung

 


Vereinfachte Gesundheitsprüfung in der Praxis- und Immobilienabsicherung

Sie sind Bauherr bzw. Sie wollen eine Immobilie bauen, erwerben oder modernisieren? Oder Sie sind Arzt und machen sich mit einer Praxis selbstständig? Die Kreditvergabe für größere Anschaffungen ist fast immer an den gleichzeitigen Abschluss einer Risikolebensversicherung gekoppelt.

Gut, dass die Hannoversche Ihnen den optimalen Rundumschutz zu besonders günstigen Beiträgen bietet. Noch besser: Die Praxis- und Immobilienabsicherung bietet die Hannoversche mit vereinfachter Gesundheitsprüfung an und das gilt für alle Tarife – egal, ob mit konstanter oder fallender Versicherungssumme. Bis zur Höhe der Darlehenssumme, maximal einer Versicherungssumme von 850.000 Euro.

Gesundheitsprüfung mit nur diesen zwei Fragen

Medikamente

Haben Sie in den letzten 2 Jahren über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 2 Wochen verschreibungspflichtige Medikamente eingenommen oder nehmen Sie aktuell Medikamente? (Nicht relevant sind Verhütungsmittel, Allergiemedikamente, Schilddrüsenmedikamente, Nahrungsergänzungsmittel).

Erkrankungen

Sind in den letzten 2 Jahren folgende Erkrankungen festgestellt oder behandelt worden: Herz-Kreislauferkrankungen, Hypertonie, Krebs, Schlaganfall, Chronische Nierenerkrankung, Chronische Magen- oder Darmerkrankung, Diabetes, Lebererkrankungen, psychische oder neurologische Erkrankungen, Erkrankungen der Atemwege, HIV-Infektion/AIDS, kontrollbedürftige Laborwerte außerhalb der Norm?


Weitere Konditionen und Finanzierungen

Aufgrund der anhaltenden Nachfrage und positiven Resonanz wurde das Angebot ohne Frist verlängert. Folgende attraktive Finanzierungen gelten weiterhin:

  • Modernisierung einer Immobilie
  • Vermietete und/oder geschäftlich genutzte Immobilien
  • Finanzierung einer Immobilie für nahe Angehörige (1. Grades)
  • Finanzierung einer selbstgenutzten Ferienimmobilie im Inland (ohne überwiegende Vermietung an Externe)

Gut zu wissen – die weiteren Voraussetzungen

  • Die Risikolebensversicherung dient zur Absicherung eines Hypothekendarlehens für den Bau oder Neuerwerb einer selbstgenutzten Immobilie oder Arztpraxis
  • Verlängerung der Frist von 6 auf 12 Monate nach Abschluss des Darlehensvertrages
  • Versicherte Person ist der Darlehensnehmer
  • Der Todesfallschutz entspricht maximal der Höhe des Darlehens, jedoch höchstens 850.000 EUR einschl. Vorversicherung bei der Hannoversche aus den letzten fünf Jahren
  • Anhebung des Höchsteintrittsalters von 45 auf 50 Jahre

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Ihre Vorteile

  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung  
    Jetzt nur mit zwei Gesundheitsfragen abschließen
  • Schneller Antragsprozess
    Nutzen Sie jetzt den neuen Service und schließen Sie einfach und schnell ab.
  • Absicherung Praxis- und Immobilienfinanzierung

    Absicherung auch bei zwei Darlehensnehmern jeweils in voller Höhe möglich

  • Gilt für alle Tarife mit konstanten oder fallenden Summen
    Die beste Absicherung eines Hypothekendarlehens

FAQ zur Immo-Aktion

Wie ist „Modernisierung“ definiert?

Bei einer Modernisierung wird eine Immobilie auf den neuesten Stand gebracht. Sie dient der Steigerung des Immobilienwerts und der Verbesserung des Wohnkomforts. Zu einer Modernisierung
zählen häufig eine neue Wärmedämmung, die Erneuerung der Fenster oder auch eine neue Heizungsanlage.
Renovierungen, Reparaturen oder Verschönerungen zählen nicht als „Modernisierung“ in diesem Sinn.

Welche Summenbegrenzung gilt bei Modernisierungen?

Die gesamte Investitionssumme spielt bei der Bemessung der Summengrenze keine Rolle. Es zählt nur die Höhe des Darlehens, das für die Modernisierung aufgenommen werden muss.
Daher gilt für Modernisierungen die gleiche Summenbegrenzung wie für jedes andere Darlehen auch. Der Todesfallschutz entspricht dabei maximal der Höhe des Darlehens, jedoch höchstens
850.000 Euro einschl. Vorversicherungen bei der Hannoversche aus den letzten 5 Jahren.

Können Modernisierungsmaßnahmen von z. B. Arztpraxen ebenfalls im Rahmen der Aktion abgesichert werden?

Ja, die Immo-Aktion bezieht sich auch auf die Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen, die für Arztpraxen aufgenommen werden.

Sind bei Beantragung der Risikolebensversicherung zusätzlich Belege von der  Modernisierungsmaßnahme einzureichen?

Zur Beantragung der Absicherung des Finanzierungsdarlehens sind unabhängig von der Art der Finanzierung keine Nachweise oder Belege einzureichen.

Kann die Finanzierung von Immobilien, die privat genutzt oder vermietet werden, abgesichert werden?

Ja, das geht ebenfalls. Das gilt auch für z. B. Ferienimmobilien, die überwiegend privat genutzt werden. Insofern müssen hierfür auch keine Nachweise für z. B. Mieteinnahmen eingereicht werden, da diese keinen Einfluss auf die Versicherungsleistung haben.

Finanzierung einer Immobilie für nahe Angehörige (1. Grades)
a) Was ist damit gemeint?

Oftmals werden Immobilienfinanzierungen für Objekte von nahen Angehörigen (Lebensgefährte/Ehepartner, Kinder, Adoptivkinder, Geschwister, Eltern oder Schwiegereltern des Versicherungs-nehmers) aufgenommen. Diese werden in der Regel nicht selbst genutzt (z. B. Eltern, die eine Wohnung ihres Kindes am Studienort finanzieren). 
Auch dieser Personengruppe möchte die Hannoversche im Rahmen der Immo-Aktion die Möglichkeit geben, das Immobiliendarlehen problemlos absichern zu können.

Finanzierung einer Immobilie für nahe Angehörige (1. Grades)
b) Wer ist hierbei Darlehensnehmer, Versicherungsnehmer und versicherte
Person?

Sofern die Risikolebensversicherung zur Absicherung einer Immobilie für einen nahen Angehörigen abgeschlossen wird, ist der Darlehensnehmer auch gleichzeitig Versicherungsnehmer und
versicherte Person.


Bestens bewertet: Unternehmens- und Risikolebensversicherungs-Ratings

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Meine Empfehlung:

Die Hannoversche steht für vielfach ausgezeichnete und preisgünstige Produkte zur Absicherung von Lebensrisiken. Ob Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- oder Sterbegeldversicherung, die Hannoversche unterstützt ihre Kunden, wenn es darauf ankommt.


Grundsolide. Seit jeher.

Keine Börsennotierung, kein Zwang zur kurzfristigen Gewinnmaximierung: Die Hannoversche plant und wirtschaftet langfristig im Sinn ihrer Kunden - und ist damit seit mehr als 145 Jahren erfolgreich. 

Führend. Weil die Leistung überzeugt.

"Top-Platzierungen" ist die Hannoversche gewohnt: Produkte, Finanzkraft und Services werden immer wieder neu verglichen und geprüft - von unabhängigen Testern und Branchen-Experten. 

Faire Preise, Top Leistung.

Die Hannoversche kalkuliert so, dass es sich für die Kunden rechnet. Und liegt deshalb bei Preis-Leistungs-Vergleichen regelmäßig in der Spitzengruppe.


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