Eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung ist eigentlich dafür da, dass ein "Dritter" entschädigt wird, wenn Ihr Hund etwas kaputt macht, jemanden verletzt oder in irgendeiner Form dafür sorgt, dass etwas passiert, d. h. es werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernommen. Jetzt gibt es aber eine neue Hundehalterhaftpflicht mit comfort-Leistungen, von denen Sie - als "Herrchen oder Frauchen" - ganz konkret profitieren. Kein Wunder, dass diese als einzige Hundehalterhaftpflicht beim Handelsblatt-Rating die volle Punktzahl erreicht hat.
Wird Ihr Hund durch einen Giftköder vergiftet, übernimmt die Versicherung die nachgewiesenen Tierarztkosten bis zu 5.000 €.
Hatten Sie einen Unfall und können sich zeitweise nicht um Ihren Hund kümmern, wird die Tierpension bis zu einem Betrag von 5.000 € bezahlt.
Irgendwo findet Ihr Hund ein Loch im Gartenzaun und läuft unbemerkt weg. Die Kosten für das Wiedereinfangen werden bis zu 10.000 € übernommen.
Info: In Deutschland ist auf Länderebenen geregelt, ob eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Unabhängig davon ist es auf jeden Fall eine sinnvolle Versicherung, da Sie für Schäden haften, die Ihr Vierbeiner verursacht.
Schramm Assekuranz Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Prof.-Heller-Str. 28a, 36043 Fulda
Kontakt
Rückruf anfordern
Terminvereinbarung
0661 480556-0 -66
Mo.-Fr. von 08:00-18:00 Uhr