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Modulküchen
 

Wer übernimmt im Schadensfall die Kosten für eine Modulküche:

Hausrat- oder Gebäudeversicherung?


Vielerorts gehört beim Anmieten einer Wohnung die Bereitstellung einer Küche durch den Eigentümer oder Vermieter zum Leistungsspektrum. Handelt es sich dabei um eine Modulküche, und wird diese durch einen Schadensfall beschädigt, so ergibt sich für den Eigentümer ein Problem: Die Hausratversicherung des Mieters erstattet den Schaden nicht, da es sich bei der Küche nicht um das Eigentum des Mieters handelt. Der Eigentümer bzw. Vermieter wiederum hat für diese Küche ebenfalls keinen Versicherungsschutz. Zum einen, da er die Wohnung nicht selbst bewohnt und damit seine Hausratversicherung nicht zuständig ist. Zum anderen, da eine Modulküche nicht fester Bestandteil des Wohngebäudes ist und damit die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers oder Vermieters ebenfalls nicht in Frage kommt.


Das Fazit:

Es handelt sich bei Modulküchen um eine Versicherungslücke,

für die es bis dato kaum eine Lösung gibt.


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