- 10 Mio. EUR Versicherungssumme
- Verlust fremder privater oder fremder ehrenamtlicher Schlüssel bis 5.000 EUR
- individuell zuwählbare Pakete
- Innovationsklausel
- und vieles mehr
Durch kleine Unachtsamkeiten können schnell schwere Schäden bei einem Dritten entstehen. Der Verursacher muss mit seinem gesamten Vermögen dafür einstehen, weshalb der private Haftpflichtschutz unerlässlich ist.
Privathaftpflicht – schützt die finanzielle Existenz der ganzen Familie |
Einmal kurz nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Der Einkaufswagen stößt auf dem Parkplatz an ein fremdes Auto, der eigene Sprössling reißt bei Freunden die wertvolle Bodenvase um oder man kollidiert als Radfahrer mit einem Fußgänger, den man übersehen hatte. Die Liste der kleinen und großen Missgeschicke im Alltag ließe sich ewig fortführen. Meist bleiben die Schäden, die einem Dritten dadurch widerfahren, überschaubar. Doch sie können auch schnell so hoch ausfallen, dass der Verursacher ohne Versicherungsschutz in finanzielle Nöte gerät. Denn er haftet mit seinem gesamten Vermögen. Während kleine Sachschäden noch selbst reguliert werden könnten, bedeuten Personenschäden, bei denen medizinische Behandlungskosten und eventuelle Dienstausfälle unkalkulierbar sind, oft mehrere zehntausend Euro. |
Haftpflichtversicherung – kleine Prämie – großer SchutzDamit kleine Unachtsamkeiten nicht den finanziellen Ruin bedeuten, können Sie sich und Ihre Familie mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützen. Sie leistet bei Sach,- Personen-, Vermögens- und Mietsachschäden, die Sie einem Dritten zufügen. Auch in speziellen Bereichen der Freizeit, als Radfahrer, beim Hausbau oder im Urlaub greift der Schutz bzw. kann über Zusatzoptionen flexibel erweitert werden. Für Tierbesitzer, Bauherren oder auch Bootsführer gibt es eigene Haftpflichtversicherungen, die den passenden Schutz liefern (siehe Grafik). |
Schutz für die ganze Familie |
Gerade kleine Kinder sind beim Spielen und Toben unbedacht. Das befreit Eltern jedoch nicht davor, sich mit entstandenen Schäden auseinanderzusetzen. Obwohl Kinder bis zum 7. Lebensjahr als „deliktunfähig“ gelten und damit der Geschädigte keinen gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Kind auf Schadenersatz hätte, ist es sehr beruhigend, wenn die Privathaftpflicht auf Wunsch auch für Schäden durch Kleinkinder leistet. Das erhält nicht nur Freundschaften, sondern vermeidet auch unnötigen Streit. In eine Privat-Haftpflichtversicherung lassen sich außerdem auch der Lebenspartner, Enkel und Angehörige bis dritten Grades einschließen, sofern sie in häuslicher Gemeinschaft leben. |
Die Leistungsstärke der HDI Privat-Haftpflicht wurde durch mehrere Auszeichnungen (z.B. Stiftung Warentest) bestätigt. Das gibt Versicherten die Gewissheit, umfassend abgesichert zu sein und einen Produktanbieter zu haben, der im Leistungsfall schnell und unkompliziert leistet. Zudem ist über verschiedene Produktlinien der passende Schutz frei wählbar und kann durch Zusatzpakete individuell erweitert werden.
Eine regelmäßige Anpassung an aktuelle Entwicklungen und Themen (z.B. moderne Energiethemen, Balkonkraftwerke, Wallboxen) sowie die garantierte Übernahme zukünftiger Leistungsverbesserungen ersparen eine regelmäßige Tarifprüfung, da der Versicherte immer die besten Leistungen besitzt.
Mindestens 10 Mio. Euro für Sach-, Vermögens-, und Personenschäden
Leistet, wenn Ihnen jemand, der selbst keine Haftpflichtversicherung hat, einen Schaden zufügt
Zukünftige Leistungsverbesserungen werden automatisch im eigenen Tarif übernommen
Leistungen, wenn Sie z.B. bei einem Umzug (Gefälligkeit) helfen und dort einen Schaden verursachen
Versicherte erhalten immer die besten Leistungen am gesamten Markt, auch wenn diese im eigenen Vertrag geringer sind
Der Verlust von beruflichen, privaten oder ehrenamtlichen Schlüsseln sollte versichert sein
Unberechtigte Ansprüche gegen Sie werden abgewehrt, eventuelle Prozesskosten übernimmt der Versicherer
Schramm Assekuranz Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Prof.-Heller-Str. 28a, 36043 Fulda
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