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Unbenannte-Gefahren-Deckung

Die "Unbenannte-Gefahren-Deckung” - der Schutz gegen böse Überraschungen

In unserem Alltag begegnen wir täglich einer Vielzahl von Gefahren, die jederzeit und unerwartet auftreten und uns in eine prekäre Situation bringen können. Diese unvorhersehbaren Risiken können auch unsere materiellen Besitztümer betreffen. Es könnte sich zum Beispiel Regenwasser im Lichtschacht des Kellers sammeln und nicht mehr richtig ablaufen, sodass Wände und Böden des Wohngebäudes stark beschädigt werden.


Durch den Abschluss einer "Unbenannte-Gefahren-Deckung” ist grundsätzlich jedes unvorhersehbare Ereignis versichert, welches nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist. So können Sie jederzeit entspannt bleiben.


Die wichtigsten Fakten

  • Die "Unbenannte-Gefahren-Deckung” bietet einen Zusatz im Versicherungsschutz, der die Absicherung der Wohngebäudeversicherung oder auch der Haus­rat­ver­si­che­rung erweitert.
  • Um den perfekten Schutz zu gewährleisten, gibt es drei verschiedene Arten zur Absicherung der "Unbenannten-Gefahren", so dass Sie Ihre Absicherung exakt auf Ihren Bedarf anpassen können.

Die drei Bausteine in der Wohngebäudeversicherung einfach erklärt

  • Die "Unbenannte-Gefahren-Deckung des Wohngebäudes" schützt Ihr Gebäude sowie dessen Bestandteile vor unvorhergesehenen Beschädigungen und Zerstörungen. Beispielsweise wenn Regenwasser sich im Lichtschacht des Kellers sammelt und nicht mehr richtig abfließt, was zu starken Beschädigungen an Wänden und Böden führen kann.

  • Durch die "Unbenannte-Gefahren-Deckung von Anlagen der Haustechnik" sind Ihre Haustechnikanlagen, wie beispielsweise Smart-Home-Systeme, vor unvorhergesehenen Beschädigungen und Zerstörungen geschützt. Ein möglicher Schadensfall könnte entstehen, wenn bei einer Wandbohrung eine Stromleitung getroffen und ein Kurzschluss verursacht wird, der die Steuerung der Heizungsanlage beschädigt.

  • Sollten unvorhergesehene Beschädigungen und Zerstörungen an Photovoltaikanlagen und Solaranlagen entstehen, werden diese durch die "Unbenannte-Gefahren-Deckung von Anlagen der erneuerbaren Energien" geschützt. Ein möglicher Schadensfall könnte beispielsweise eintreten, wenn ein Solarpanel auf dem Dach durch starke Hitze einen Spannungsriss bekommt. 

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