Die Weihnachtszeit ist eine großartige und besinnliche Zeit. Kerzen schmücken den Adventskranz oder den Weihnachtsbaum und erzeugen Gemütlichkeit und Wärme. Doch was passiert, wenn der Adventskranz oder der Weihnachtsbaum Feuer fängt und Ihr Wohnzimmer in Brand gerät? Welche Versicherung kommt nun für den entstanden Schaden auf?
Damit Sie das schöne Weihnachtsfest genießen können und Ihnen nichts im Wege steht, sind hier nützliche Tipps für Sie.
In der Regel springt die Hausratversicherung ein, wenn durch das Feuer Geschenke oder ein Teil der Einrichtung zerstört wurde. Das Feuer muss dennoch unter Aufsicht ausgebrochen sein, Sie können nicht mal eben die Kerzen anmachen und für eine halbe Stunde den Nachbarn besuchen.
Damit würden Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, da Sie grob fahrlässig gehandelt hätten. Bei vielen Versicherungen sind jedoch auch Schäden versichert, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einmal in seine Hausratpolice schauen.
Der Weihnachtsbaum ist in Brand geraten und Ihr Wohngebäude ist bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor diesen finanziellen Folgen. Versichert hierbei ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.
Sie sind am Heiligenabend bei Freunden eingeladen, dabei verschütten Sie aus Versehen ein Glas Wein auf dem teuren Wohnzimmerteppich. Sie könnten den Schaden bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung einreichen, diese kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche an Dritte auf. Aufgepasst! Die Privathaftpflichtversicherung zahlt bei vorsätzlich verursachten Schäden meistens nicht. Aber auch hier sollten Sie einmal in Ihre Versicherungspolice schauen.
Laden Sie sich diese und weitere Tipps direkt als PDF-Datei runter und haben Sie Ihre Checkliste immer dabei. Als besonderes Highlight finden Sie dort noch ein paar zusätzliche Expertentipps.