Grundfähigkeitsversicherung
Mit einer Grundfähigkeitsversicherung werden elementare Grundfähigkeiten abgesichert. Falls der Versicherte eine oder mehrere Grundfähigkeiten wie Sehen, Gehen, das Nutzen der Hände sowie Knien oder Bücken verliert, leistet die Versicherung meistens in Form einer monatlichen Rente.
Welche Grundfähigkeiten genau versichert sind oder wann diese Fähigkeit als verloren gilt, ist von Versicherer zu Versicherer individuell geregelt.
Zu den Grundfähigkeiten gehören unter anderem:
Wenn eine der versicherten Fähigkeiten voraussichtlich für einen bestimmten Zeitraum (häufig mindestens sechs Monate) ununterbrochen beeinträchtigt ist, erhalten Sie eine Rente und müssen in dieser Zeit keine Beiträge zahlen. Durch die genaue Definition in den jeweiligen Policen fällt die Prüfung relativ einfach aus. Aufgrund unterschiedlicher Bedingungen wird es allerdings schwierig, Angebote untereinander zu vergleichen.
Die Bedingungen für eine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung regeln die Anbieter individuell in ihren Versicherungsbedingungen. Die meisten Versicherer zahlen bereits bei Einschränkungen der versicherten Grundfähigkeiten. Arbeiten Sie im Kundenkontakt, können Sie eventuell schon lange bevor Sie Ihre Fähigkeit zu Sprechen ganz verlieren, nicht mehr arbeiten. Anders als bei der BU müssen Sie nicht berufsunfähig sein, damit der Versicherer seine Leistung erbringt. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt nur beim Verlust von Fähigkeiten, die versichert sind.
Wenn Sie Ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten absichern möchten, ist die Grundfähigkeitsversicherung in der Regel die richtige Wahl. Vor allem Menschen mit handwerklichen Berufen sollten sie in Betracht ziehen. Kann ein Handwerker beispielsweise nicht mehr auf ein Gerüst oder eine Leiter steigen, weil seine Beine nicht mehr mitmachen, greift die Grundfähigkeitsversicherung.
Hier einige Beispiele, was der Verlust körperlicher und geistiger Fähigkeiten für Ihre Tätigkeit bedeuten kann.
Kraftfahrer, Paketzusteller, Briefträger und -sortierer, Versandmitarbeiter oder Verpacker
Metalldreher, Schweißer, Metallbauer, Industriemechaniker, Werkzeugmacher, Mechatroniker oder Lackierer
Beispiel Gebrauch einer Hand (anhand AVB der Allianz-KSP):
Sie sind nicht mehr in der Lage, mit der rechten oder linken Hand z. B. einen Schraubenschlüssel oder eine Rohrzange bestimmungsgemäß zu benutzen.
Tischler, Maler, Glaser, Pflasterer, Maurer oder Gas- und Wasserinstallateur
Beispiel Ziehen oder Schieben (anhand AVB der Allianz-KSP):
Sie sind nicht mehr in der Lage, ein Gewicht von 85 kg in einem manuellen Standard-Handwagen oder Standard-Handhubwagen 100 m weit auf ebenem, festem Boden zu ziehen.
Sommelier, Fleischer, Bäcker, Konditor oder Koch
Beispiel Riechen und Schmecken (anhand AVB der Allianz-KSP):
Sie sind nicht mehr in der Lage, den Geruch von Menthol oder Essig und den Geschmack von z.B. Glucose oder Zitronensäure wahrzunehmen.
Schramm Assekuranz Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
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