Am 10. Oktober 2023 erging ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (4 U 789/23), das die Anforderungen an die Offenbarungspflicht bei der Beantragung von Berufsunfähigkeits-Versicherungen verdeutlicht. In dem Fall hatte ein Lehrer Gesundheitsinformationen verschwiegen, darunter eine längere Krankschreibung aufgrund vermeintlich geringfügiger Beschwerden. Das Gericht entschied, dass selbst Bagatellerkrankungen angegeben werden müssen, da die Bewertung dem Versicherer obliegt. Die Verschleierung von Gesundheitsinformationen kann zur Anfechtung des Vertrags führen. Diese Entscheidung betont die Wichtigkeit der vollständigen und wahrheitsgemäßen Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Versicherungsanträgen.
Immer wieder stellen wir in unserer täglichen Praxis fest, dass die Einholung von Gesundheitsangaben bei Ärzten und Krankenkassen zur richtigen Beantwortung der Gesundheitsangaben unerlässlich ist.