Für wen ist die Bürgschaftsversicherung/ Kautionsversicherung?

Für alle Betriebe, die Bürgschaften stellen müssen, insbesondere Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie dem Maschinen- und Anlagenbau.


Was ist in der Bürgschaftsversicherung/ Kautionsversicherung versichert?

Eine Bürgschaftsversicherung ersetzt die Bankbürgschaft.


Welche Bürgschaftsarten können u.a. abgedeckt werden?

Versichert werden können in der Bürgschaftsversicherung/ Kautionsversicherung u.a.:

  • Gewährleistungsbürgschaft: Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers
  • Ausführungsbürgschaft: Sicherheit für vertragsgemäße Auftragsausführung
  • Vertragserfüllungsbürgschaft: Sicherheit für den Auftraggeber für die Erfüllung des Werkvertrages
  • Anzahlungsbürgschaft: Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen
  • Bürgschaft Altersteilzeit: Gerät ein Arbeitgeber in Insolvenz, zahlt der Versicherer an Arbeitnehmer.
  • Bürgschaft Zeitguthaben: Absicherung von Arbeitszeit. Guthaben auf Ausgleichs- und Entgeltkonten
  • Bürgschaft Reiseveranstalter: Spezialabsicherung für die Insolvenz von Reiseunternehmern

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

Eine Bürgschaftsversicherung tritt nur bei Insolvenz des Versicherungsnehmers ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu erbringende Leistung. Wird die Bürgschaftsversicherung in Anspruch genommen, obwohl keine Insolvenz der Firma vorliegt, muss das Unternehmendie dem Bürgen erbrachten Zahlungen erstatten.


Wie wird die Prämie Bürgschaftsversicherung/ Kautionsversicherung ermittelt?

Die Prämie errechnet sich aus der Höhe der Avallinie bzw. dem Bürgschein-Limit.


Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Es wird der geforderte Betrag bis zur maximalen Bürgschaftshöhe gezahlt.


Praxisbeispiele zur Bürgschaftsversicherung/ Kautionsversicherung:

  • Ein Bauunternehmer war sichtlich überrascht, als ein Bankmitarbeiter ihm erklärte, er könne ihm keine zusätzliche Kreditlinie einräumen, da ein hoher Betrag bereits durch die Gewährleistungsbürgschaften ausgeschöpft sei. Bei vorausschauender Planung hätte der Unternehmer die Bürgschaften über eine Bürgschaftsversicherung abwickeln können und damit seine Kreditlinie bei der Bank nicht bzw. nur in geringerem Umfang mit Bürgschaften belasten müssen.
  • Wurde eine Kapitalgesellschaft zur persönlichen Haftungsbegrenzung gegründet, greift diese in vielen Fällen nicht für Bankkredite. Hier muss der Gesellschafter häufig persönlich haften, um die notwendigen Kredite zu erhalten. Das Bürgschaftsrisiko wird häufig unterschätzt. Bei einer Insolvenz der Firma nehmen die Bauherren häufig die Bürgschaften in Anspruch. Mängel werden dann oft überzogen dargestellt und die Möglichkeit der Nachbesserung ist genommen. Wird die Bank in Anspruch genommen, nimmt diese regelmäßig bei den Bürgen (Gesellschaftern) Regress. Bei Bürgschaftsversicherern ist eine persönliche Haftung dagegen nicht die Regel.

Anbieterauswahl zur Bürgschafts- und Kautionsversicherung

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