Für alle Betriebe, die Bürgschaften stellen müssen, insbesondere Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie dem Maschinen- und Anlagenbau.
Eine Bürgschaftsversicherung ersetzt die Bankbürgschaft.
Versichert werden können in der Bürgschaftsversicherung/ Kautionsversicherung u.a.:
Eine Bürgschaftsversicherung tritt nur bei Insolvenz des Versicherungsnehmers ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu erbringende Leistung. Wird die Bürgschaftsversicherung in Anspruch genommen, obwohl keine Insolvenz der Firma vorliegt, muss das Unternehmendie dem Bürgen erbrachten Zahlungen erstatten.
Die Prämie errechnet sich aus der Höhe der Avallinie bzw. dem Bürgschein-Limit.
Es wird der geforderte Betrag bis zur maximalen Bürgschaftshöhe gezahlt.